Steuerfreie freiwillige Überstunden
Ein Plus für Betriebe. Ein Plus für die Region.
Die neue Regelung zu freiwilligen steuerfreien Überstunden bringt Bewegung in den Arbeitsmarkt: Arbeitnehmer können steuerfrei mehr verdienen, Unternehmen gewinnen an Konkurrenzfähigkeit.
Für ostbelgische Betriebe ist das besonders relevant. Denn in einer Grenzregion, in der Fachkräfte hart umkämpft sind, zählt jeder Vorteil. Wer seinen Mitarbeitern steuerfreie Mehrarbeit ermöglichen kann, stärkt nicht nur die eigene Arbeitgeberattraktivität, sondern auch die Bindung an den Standort.
So wird aus Mehrarbeit ein echter Mehrwert: für Beschäftigte, für Unternehmen und für Ostbelgien.
Echter Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Was sagt das neue Gesetz?
Arbeitnehmer können ab sofort bis zu 360 freiwillige Überstunden pro Jahr leisten.
Für 240 dieser Stunden gelten besondere steuerliche Vorteile:
- Keine Einkommensteuer
- Keine Sozialabgaben
- Kein Überstundenzuschlag
- Keine zusätzlichen Arbeitgeberlasten
- Brutto für Netto!
Die Regelung basiert auf einer freiwilligen schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wie funktioniert das?
Sie sind ein Unternehmen und möchten starten? So funktioniert die Umsetzung!
- Vereinbarung abschließen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnen eine schriftliche Vereinbarung.
- Freiwillige Überstunden leisten : Die Stunden erfolgen ausschließlich freiwillig und innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
- Verwaltung & Abrechnung : Die Abwicklung erfolgt über das Sozialsekretariat bzw. die Lohnbuchhaltung.
Für Mitgliedsunternehmen haben wir eine Vereinbarungsvorlage erstellt. Kontaktieren Sie uns umgehend, um diese Vorlage zu erhalten!
Konkurrenzfähiger dank steuerfreier Überstunden!
Mehr Kapazität. Weniger Engpässe. Wettbewerbsfähiger arbeiten.
Steuerfreie freiwillige Überstunden stärken nicht nur die Kaufkraft der Arbeitnehmer, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Mit bis zu 240 zusätzlichen, steuerfreien Überstunden pro Jahr und Mitarbeiter können Betriebe Auftragsspitzen besser abfangen, ihre Kapazitäten erhöhen und dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken.
In einem Unternehmen mit 20 Mitarbeitern entspricht das bis zu 4.800 zusätzlichen Arbeitsstunden pro Jahr, also rund drei Vollzeitstellen, ohne zusätzliche Einstellungs-, Schulungs- oder Ausstattungskosten. Effizienz ab der ersten Überminute!
Gleichzeitig gewinnen Unternehmen auch als Arbeitgeber an Attraktivität: Sie können ihren Mitarbeitern ermöglichen, freiwillig mehr zu arbeiten und dabei steuerfrei dazuzuverdienen. Das schafft einen konkreten finanziellen Vorteil für Arbeitnehmer – und macht den Betrieb im Wettbewerb um Fachkräfte interessanter.
So entsteht ein doppelter Vorteil: mehr Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit für das Unternehmen, mehr Netto in der Tasche der Beschäftigten!
Sie haben noch Fragen? Kein Problem!
Wir haben Ihnen die geläufigsten Fragen zusammengestellt.
Das Gesetz wurde am 30. April 2026 verabschiedet und gilt rückwirkend ab dem 1. April 2026.
Bis zu 360 freiwillige Überstunden pro Jahr und vollzeitbeschäftigtem Mitarbeiter. Davon können 240 Stunden brutto für netto vergütet werden.
Für alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter, die die Vereinbarung unterzeichnet haben. Für Teilzeitbeschäftigte gelten Sonderregeln.
Für Teilzeitbeschäftigte gelten zusätzliche Bedingungen. Die Regelung kann nur genutzt werden:
- wenn der Arbeitnehmer seit mindestens drei Jahren beim gleichen Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt ist,
- und wenn eine vorübergehende Mehrarbeit im Betrieb vorliegt.
Nicht möglich ist die Nutzung für Arbeitnehmer, die bereits bestimmte Laufbahn- oder Zeitkreditsysteme nutzen.
Ja. Die Teilnahme ist freiwillig und unterliegt einer beidseitigen Vereinbarung, welche eine Gültigkeit von einem Jahr hat und sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.
Ja. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat beendet werden.
Nein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden gemeinsam über Umfang und Zeitpunkt.
Machen Sie mit – und bekennen Sie Farbe!
AVED-IHK Ostbelgien ruft die ostbelgischen Arbeitgeber dazu auf, die Anwendung der steuerfreien Überstunden zu bewerben und dies für alle sichtbar: Mit einem eigens dazu entwickelten Badge können teilnehmende Arbeitgeber ihre Stellenanzeigen künftig entsprechend kennzeichnen und dies auf eine wiedererkennbare Art und Weise.
Downloaden Sie den Badge und machen Sie Ihr Unternehmen sichtbar auf dem Arbeitsmarkt!
Stellungnahme und Pressestimmen
AVED-IHK Ostbelgien begrüßt die neue föderale Maßnahme der steuerfreien, freiwilligen Überstunden!
Ein echter Mehrwert – nicht nur für die Arbeitgeber aus Ostbelgien, auch für Arbeitnehmer! Mit der neuen Regelung zu den steuerfreien freiwilligen Überstunden wurde ein klares Zeichen im Sinne der Wirtschaft und der Kaufkraft gesetzt: wer mehr arbeitet, erhält mehr.
Hier geht’s zur vollständigen Stellungnahme und zu den Eindrücken der Pressekonferenz:
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